Klein | Mittel | Groß | |
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Aktive Mitglieder | bis ca. 150 | bis ca. 300 | über 300 |
Events pro Jahr | bis ca. 54 | bis ca. 120 | über 120 |
Excel-Export | ✔️ | ✔️ | ✔️ |
Grafische Auswertung | ✔️ | ✔️ | ✔️ |
Tägliche Backups | ✔️ | ✔️ | ✔️ |
Mitgliederbereich | ❌ | ✔️ | ✔️ |
Bezahl-Funktion | 10€/Jahr | ✔️ | ✔️ |
Kommerzielle Nutzung* | ❌ | ❌ | ✔️ |
Kosten im ersten Jahr | 60€/Jahr | 90€/Jahr | Kontakt aufnehmen |
Kosten weitere Jahre | 80€/Jahr | 120€/Jahr | Kontakt aufnehmen |
*Kommerzielle Nutzung: Die Anwendung richtet sich in erster Linie an Vereine. Wenn Sie planen die Anwendung in kommerziellem Umfang zu nutzen, nehmen Sie bitte Kontakt auf.
Es existiert eine Demo-Umgebung mit einigen Testdaten.
Wenn Sie unverbindlich eine eigene Test-Umgebung für Ihre Daten wünschen, schreiben Sie gerne eine Email.
Nutzen Sie einfach Ihre vorhandenen Smartphones mit Android oder iOS Betriebssystem. Wenn Sie es bevorzugen eigene Smartphones für das Scannen anzuschaffen, dann ist Android die bessere Wahl. Gängige Android Handys ab System Version 4.2 werden unterstützt.
Wenn ein externer Code-Scanner genutzt werden soll, z.B. für eine stationäre Scanvorrichtung, wird der Tera Bluetooth Barcode Scanner empfohlen. Dieser kann über Amazon bestellt werden (Preis ca. 70€). Der Scanner kann mit nahezu allen Laptops, Tablets oder Smartphones verbunden werden.
Haben Sie bereits Ausweise oder ähnliches? Diese können einfach mit einer Person verknüpft werden.
QR-Codes können einfach über die Anwendung erstellt werden.
Die Codes können kostengünstig selbst auf Etikettenpapier gedruckt werden.
Art. 28 DSGVO
Mit den an Event Tracker übertragenen Daten wird vertrauensvoll und verantwortungsbewusst umgegangen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und hierbei speziell der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten werden nur dann und nur in dem Umfang erhoben, wie Sie sie mit Ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen. Diese Daten werden in Ihrem Auftrag nach Art. 28 DSGVO verarbeitet, verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes bleiben Sie selbst bzw. der Verein. Sie sind selbst dafür zuständig, dass Sie die Daten Dritter nach Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO verarbeiten dürfen (dies sollte bei Vereinen ohnehin der Fall sein).
Der Event Tracker tritt also nur als Bereitsteller der Infrastruktur auf.